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   VK Brandenburg, 26.11.2012 - VK 37/12   

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https://dejure.org/2012,50478
VK Brandenburg, 26.11.2012 - VK 37/12 (https://dejure.org/2012,50478)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2012 - VK 37/12 (https://dejure.org/2012,50478)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2012 - VK 37/12 (https://dejure.org/2012,50478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlust des Rügerechts durch Vergleichsverhandlungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08

    Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!

    Auszug aus VK Brandenburg, 26.11.2012 - VK 37/12
    Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen (vgl. Wiese in Kulartz/Kus/Portz, a.a.O., § 107, Rn. 85; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - VII-Verg 48/08).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - Verg W 12/10

    Zulässiges Rechtsschutzziel eines Vergabenachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Brandenburg, 26.11.2012 - VK 37/12
    Das sollte mit der Schaffung des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unterbunden werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - Verg W 12/10 m.H.a. Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage, § 107 Rn. 121 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12

    Und es gibt ihn doch: Den Drittbieterschutz bei Niedrigpreisangeboten!

    Auszug aus VK Brandenburg, 26.11.2012 - VK 37/12
    OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12 .
  • OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12

    Und es gibt ihn doch: Den Drittbieterschutz bei Niedrigpreisangeboten!

    Der Antrag der Antragstellerin vom 10.12.2012, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 26. November 2012 (VK 37/12) bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
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